Verordnung
Als Ergotherapeutin arbeite ich auf ärztliche Anordnung. Sie benötigen daher bei
Beginn der Therapie eine ärztliche Verordnung (Praktischer Arzt, Kinderarzt,
Facharzt) und ab der 2. Einheit eine chefärztliche Bewilligung.
Kostenrückerstattung
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie mit der Rechnung und dem
Verordnungsschein einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Bitte erkundigen Sie Sich in einem persönlichen Gespräch mit mir, wie viel der
Kosten Ihnen Ihre Krankenkasse rückerstattet.
Service
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Im Rahmen meiner mobilen Betreuung komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.
- Beratung für Kostenrückerstattung der Krankenkasse.
- Individuelle Anpassung der Therapie auf Ihre Probleme.